MFC "Albatros" Stendal/Tangerhütte e.V. 

Satzung des MFC "Albatros" Stendal / Tangerhütte e.V.


Auf dieser Seite finden Sie die aktuelle Satzung des MFC-Albatros Stendal/Tangerhütte e.V.. Hier handelt es sich um die aktuell gültige Fassung incl. der notariell beglaubigten Satzungsänderung vom 10.11.2006. Alle älteren Exemplare sind ungültig.
 
§ 1 Aufgabe des Vereins
Der Modellflugclub "Albatros" Stendal/Tangerhütte e.V. macht es sich zur Aufgabe, den ferngelenkten Modellflug in Stendal/Tangerhütte zu fördern, und Interessenten an dieses schöne Hobby heran zuführen und für die Mitarbeit in unserem Verein zu gewinnen. Im Vordergrund steht auch die Entwicklung eines Zusammengehörigkeitsgefühls und eines Kameradschaftsgeistes unter den Vereinsmitgliedern.
Dieses drückt sich in der Gemeinsamkeit beim Training, bei Wettbewerben und beim Schaufliegen aus. Die Ansprechform unter den Mitgliedern ist der Vorname.
Der Sitz des Vereins befindet sich in Tangerhütte.
 
§ 1.1 Anschrift

Die Anschrift des Vereins lautet:

MFC "Albatros" Stendal/Tangerhütte e.V.
Dahlienweg 19
39517 Tangerhütte.
Tel.: 03935/214038
Internet: www.mfc-albatros.de

 
§ 1.2 Logo
Als Logo des Vereins wurde festgelegt:
 
 
§ 2 Ein- und Austritt
 
§ 2.1 Eintritt
Der/die Neuaufzunehmende erkennt die Satzungen des MFC „Albatros“ Stendal/Tangerhütte e.V. und des DMFV e.V. an und ordnet sich ihr unter. Das Mindestalter beim Eintritt beträgt 12 Jahre.
Die Höhe der Vereinskasse zum Zeitpunkt der Neuaufnahme spielt keine Rolle.
Bei Neuaufnahme in den Verein ist ein Unkostenbeitrag in Höhe von 100,00 € für ein Jahr, beginnend mit dem Eintritt in den DMFV e.V., an den MFC "Albatros" Stendal/Tangerhütte e.V. zu zahlen. Von dieser Zahlung ausgenommen sind Jugendliche unter 18 Jahren.
Nach einem Probejahr wird über die Aufnahme, im Sinne der Satzung des MFC "Albatros" Stendal/Tangerhütte e. V. per 2/3 Mehrheit, entschieden.
 
§ 2.2 Austritt
Beim Austritt, egal in welcher Form, können keinerlei finanzielle Forderungen an den Verein gestellt werden.
Bei groben Verstößen gegen die Satzung, den Kameradschaftsgeist oder mutwilliger Sachbeschädigung, kann der Austritt erzwungen werden. Hierzu ist, wie beim Eintritt, eine 2/3 Mehrheit nötig.
 
§ 3 Die Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind der Vorstand, die Vereinsleitung und die Mitgliederversammlung.
 
§ 3.1 Der Vorstand
Der Vorstand setzt sich aus dem Vorsitzenden und dem Schatzmeister zusammen.
Der Schatzmeister ist der Stellvertreter des Vorsitzenden.
Der Vorstand muss in jedem Kalenderjahr neu gewählt werden.
Bis zur Neuwahl bleibt der alte Vorstand im Amt.
Der Vorsitzende und der Schatzmeister vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
 
§ 3.2 Die Vereinsleitung
Die Vereinsleitung setzt sich zusammen aus dem Vorstand, dem Veranstaltungsbeauftragten, dem Kreissportbundbeauftragten, dem Platzwart, dem Jugendwart, dem Pressesprecher und dem Seniorenbeauftragten.
Die Vereinsleitung muss in jedem Kalenderjahr neu gewählt werden. Bis zur Neuwahl bleibt die alte Vereinsleitung im Amt.
 
§ 3.3 Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung setzt sich aus allen aktiven und allen passiven Mitgliedern des Vereins zusammen.
 
§ 4 Aufgaben der Vereinsorgane
 
§ 4.1 Aufgaben des Vorsitzenden
Der Vorsitzende ist in erster Linie Anlaufpunkt für die Organisation und Durchführung des Vereinslebens.
Er ist auch bei der Klärung rechtlicher Fragen mitverantwortlich.
Die Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden organisiert und einberufen, wobei alle Mitglieder mündlich über Termin, Thema und Ort informiert werden.
 
§ 4.2 Aufgaben des Schatzmeisters
Der Schatzmeister hat die Aufgabe, die erwirtschafteten Gelder zu verwalten. Er hat das Vereinskonto nach bestem Wissen und Gewissen zu führen. Eine Revision ist jährlich durchzuführen und deren Ergebnis der Mitgliedschaft mitzuteilen.
Auf Verlangen der Mitglieder kann eine Revision jederzeit beantragt und durchgeführt werden. Hierzu ist eine einfache Mehrheit aller Mitglieder notwendig.
 
§ 4.3 Aufgaben des Veranstaltungsbeauftragten
Der Veranstaltungsbeauftragte ist verantwortlich für die Organisation der Vereinsveranstaltungen. Ausgenommen davon sind vereinsinterne Veranstaltungen.
Darüber hinaus ist der Veranstaltungsbeauftragte das Bindeglied für Piloten und Gäste anderer Vereine. Ferner pflegt der Veranstaltungsbeauftragte die Internetseite des Vereins und wird dabei in Form von Bild und Textmaterial von allen Mitgliedern aktiv unterstützt.
 
§ 4.4 Aufgaben des Kreissportbundbeauftragten
Der Kreissportbundbeauftragte ist verantwortlich für die Organisation des Vereins innerhalb des Kreissportbundes des Landkreises Stendal.
 
§ 4.5 Aufgaben des Platzwarts
Der Platzwart ist für die Organisation der Instandhaltung des Vereinsgeländes in Bölsdorf zuständig. Darüber hinaus hat er die Pflege und das Mähen der Startbahn, der Vorbereitungsräume und der Zuschauerräume zu organisieren. Als Entschädigung für durchgeführte Arbeiten erhält die für die Arbeiten verantwortliche Person, die dem Platzwart unterstellt ist, einen Betrag von 500,00 € gemessen an einem Arbeitsaufwand von 100 h pro Kalenderjahr.
 
§ 4.6 Aufgaben des Jugendwarts
Der Jugendwart ist aktiv für den Aufbau einer Jugendgruppe und die Betreuung der Jugendlichen im Verein verantwortlich. Er wird dabei durch alle anderen Vereinsmitglieder unterstützt.
Er organisiert die Teilnahme der Jugendlichen an regionalen und nationalen Wettbewerben.
Dem Jugendwart stehen dabei auch vereinseigene Modelle zur Verfügung.
Er hat das Recht und die Verpflichtung an Weiterbildungsmaßnahmen des DMFV e.V. teilzunehmen. Die Teilnahmegebühren und die Unterbringungskosten dabei trägt der Verein. Ansprechpartner hierfür ist der Gebietsbeauftragte des DMFV e.V. des Landes Sachsen-Anhalt.
 
§ 4.7 Aufgaben des Pressesprechers
Der Pressesprecher ist für die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins zuständig. Er arbeitet dabei mit dem Vorsitzenden und dem Veranstaltungsbeauftragten zusammen, um den Verein und dessen Veranstaltungen der breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Er organisiert mit der lokalen und überregionalen Presse das Erscheinen von Zeitungsartikeln, Berichten und Terminen des Vereins.
Darüber hinaus führt der Pressesprecher die Chronik des Vereins und hat diese bei Vereinsveranstaltungen immer mitzuführen.
 
§ 4.8 Aufgaben des Seniorenbeauftragten
Der Seniorenbeauftragte ist verantwortlich dafür, das Vereinleben unter den Senioren im Verein voranzutreiben und hat aktiv dafür zu sorgen, dass deren Interessen bei Entscheidungen innerhalb der Vereinsleitung berücksichtigt werden.
 
§ 4.9 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung bestehen aus der Entgegennahme von Rechenschaftsberichten sowie der jährlichen Wahl des Vorstandes und der Vereinsleitung.
Weiterhin entscheidet die Mitgliederversammlung über weitere der jeweiligen Tagesordnung zu entnehmenden entscheidungswürdigen Punkte, wie z.B. über eventuelle Satzungsänderungen und Vereinsauflösungen.
Für jede von der Mitgliederversammlung zu treffenden Entscheidungen ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder notwendig.
Bei Forderung von 20% der gesamten Mitgliedschaft nach Einberufung einer Mitgliederversammlung muss der Vorsitzende dieser Aufforderung nachkommen.
 
§ 5 Festlegungen über das Vereinsleben
Jeder Vereinskamerad erhält für die Teilnahme an einem Wettkampf, der über den Vereinsrahmen hinaus stattfindet, eine Unkostenerstattung für anfallendes Startgeld in Höhe von 15,00 €.
Die Mitgliedschaft im MFC "Albatros" ist von der Mitgliedschaft im DMFV e.V. abhängig. Ausnahmen bilden passive Mitglieder in jeder Form, außer Eltern von Kindern unter 12 Jahren, die den Modellsport aktiv betreiben wollen.
Alle Mitglieder richten sich nach der momentan gültigen Flugplatzordnung.
 
§ 5.1 Ruhende Mitgliedschaft
Es besteht die Möglichkeit, die Mitgliedschaft für 12 Monate ruhen zu lassen. Bedingung für die ruhende Mitgliedschaft ist, dass alle Beiträge bis Dato bezahlt sind. Während der ruhenden Mitgliedschaft sind keine Beiträge zu entrichten.
Für die Entscheidungsfindung im konkreten Fall ist eine 2/3 Mehrheit notwendig (auch im Wiederholungsfall).
 
§ 6 Beurkundungen von Beschlüssen
Beschlüsse werden durch die Mitgliederversammlung in protokollarischer Form beurkundet und im Vereinshaus per Aushang zur Verfügung gestellt.
 
§ 7 Abstimmungsnotwendigkeit bei Ausgaben
Bei Ausgaben über 500,00€ entscheidet der Vorstand in Abstimmung mit der Vereinsleitung. Bei finanziellen Angelegenheiten unterhalb dieser Grenze entscheidet der Vorstand allein.
 
§ 8 Beitrag
 
§ 8.1 Beitragshöhe

Als Beitrag pro Quartal gilt:
12-16 Jahre 5,00 €
16-18 Jahre 10,00 €
ab 18 Jahre 15,00 €

 
§ 8.2 Zahlungsziel
Die Mitglieder des MFC Albatros Stendal/Tangerhütte e.V. zahlen ihre Beiträge innerhalb des 1. Quartals des jeweiligen Kalenderjahres auf das Vereinskonto ein.
 
§ 8.3 Bankverbindung
auf Anfrage
 
§ 8.4 Beitragsrückstand
Ein Beitragsrückstand von vier Quartalen, beginnend mit dem letzten bezahlten Quartal hat den Vereinsausschluss zur Folge.
Sollte es sich aus wirtschaftlichen Zwängen notwendig machen, kann der Beitrag in der Höhe verändert werden. Hierzu ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich. Die Beiträge werden vom Schatzmeister auf dem Vereinskonto verwaltet.
 
§ 9 Festlegungen zur Allgemeinnützlichkeit
Der MFC "Albatros" Stendal/Tangerhütte e.V. mit Sitz in Tangerhütte 39517, Dahlienweg 19, verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist es, den ferngelenkten Modellflug in der Region um Stendal/Tangerhütte zu fördern. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Modellflugschauen, Ausrichtung von Wettbewerben und regelmäßigem Training auf dem Vereinsgelände.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Tierpark Weißewarte.
 
§ 10 Ziel und Gründung
Ziel aller Gründungsmitglieder ist die Eintragung des Vereins Modellflugclub "Albatros" Stendal/Tangerhütte in das Vereinsregister.
 
§ 10.1 Die Gründungsmitglieder
Dettbarn, Jens Tangerhütte Goethestraße 4
Euen, Thomas Tangerhütte Hermann-Löns-Straße 7
Kunde, Frank Tangerhütte Albert-Schweitzer-Straße 15
Kunde, Marc Tangerhütte Albert-Schweitzer-Straße 15
Lucke, Berko Bittkau Deichstraße 24
Rählert, Klaus Stendal Fritz-Heckert-Ring 34
Rosenhoff, Mike Tangerhütte Blumenstraße 52
Schröder, Detlef Stendal Fritz-Heckert-Ring 17
 
Die Satzung wurde am 29.09.1990 beschlossen und zum 01.10.2004 durch Erweiterungen aus den Jahreshauptversammlungsprotokollen der Jahre 1991 bis 2003 ergänzt.